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NEWSLETTER Nr. 12 - Mai 2023

Protokoll der 34. Mitgliederversammlung des GC Rheinblick

Liebe Mitglieder
Im Anhang findet ihr das Protokoll der 34. Mitgliederversammlung 2023.
Der Vorstand bedankt sich für das entgegengebrachte Vertrauen und wünscht allen Mitgliedern eine schöne Golfsaison.

Hier geht´s zum Protokoll der 34. Mitgliederversammlung



Weitere Themen in diesem Newsletter:
Clubmeisterschaften 2023
News aus der Juniorenabteilung
Greenfeespieler am Wochenende
Weitere Veranstaltungen
Spielen bei Gewitter
E-Mail Spoofing

Die Clubmeisterin 2022 Ana-Beatrice Viazzoli und der Clubmeister 2022 Luca Condello
Clubmeisterschaften 2023

Am Wochenende 10. und 11. Juni 2023 finden im Rheinblick die Clubmeisterschaften statt. Am Samstag werden bei den Herren 36 Loch gespielt, bei den Damen 18 Loch. Am Sonntag dann jeweils 18 Loch.

Wer nur am Sonntag eine Runde spielen möchte, kann sich für das GCR Open anmelden, wer nur als Zuschauer dabei sein will, für den gibt es an Loch 12/15 eine Zuschauer - Bar. Die Junioren freuen sich über einen kleinen Zustupf.

Hier geht´s zu den Details
Hier findet Ihr die Infos zur Junioren - Bar
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News aus der Juniorenabteilung

Armin Vetter hat seinen Rücktritt als Juniorencaptain eingereicht. Wir Danken Armin für seinen Einsatz für die Junioren.
Sein Nachfolger ist Beat Peter, unterstützt von der Juniorenkommission mit Séverine Spitzer, Roman Pfund, Nicole Züger und unseren Pros.
Wir wünschen der neuen JuKo alles Gute für die Juniorenarbeit. 

Greenfeespieler am Wochenende

Die Teetimelisten vom Wochenende haben uns gezeigt, dass wir nach 15.00 Uhr viele freie Plätze haben. Dies wollen wir in einer Pilotphase bis Ende Juli 2023 austesten und unseren Mitgliedern ab 15.00 Uhr die Möglichkeit geben, auch mehr als einen Gast in den Rheinblick mitzunehmen. Ebenso werden wir in dieser Testphase Gästespielern die Möglichkeit geben, am Wochenende ab 15.00 Uhr unseren Platz gegen Greenfee zu spielen. Wir erhoffen uns dadurch zusätzliche Greenfeeeinnahmen, ohne die Spielmöglichkeiten für unsere Mitglieder merklich einzuschränken. 

Folgende Voraussetzungen gibt es:

  • Die Regelung gilt an Wochenenden und Feiertagen ab 15.00 Uhr
  • Wir beschränken die Spielmöglichkeiten auf ca. 5 Flights pro Tag
  • Diese Buchungen können zwei Tage vorher getätigt werden. Wir bitten auch alle Mitglieder, dies zu beachten, da wir hierfür keine technische Lösung haben.
  • Mitglieder können auch mit 2 oder 3 Gästen spielen, Greenfee € 110.-
  • Gäste ohne Mitglied bezahlen ein Greenfee von € 140.- 
  • Vor 15.00 Uhr gilt weiterhin die Regelung, dass ein Mitglied einen Gast einladen darf.

Falls dadurch zuviele Probleme entstehen, werden wir das Ganze wieder einstellen. 

Kommende Veranstaltungen

8. Juni - Senioren Invitational
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10. und 11. Juni - Clubmeisterschaften und GCR Open
Details siehe oben.

14. Juni - MOBAU Weekday
Wir spielen die 3. Qualifikationsrunde. Jede und jeder kann sich qualifizieren. Macht mit, es gibt tolle Preise und die Verpflegung ist mit dabei. Einen Preis für die "Beste Lady Netto" ist auch dabei. Macht mit!
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An dieser Stelle geht ein herzliches Dankeschön an unser Mitglied Heinz Fischer, der auch in diesem Jahr mit seiner Fa. MOBAU das grosszügige Turniersponsoring übernimmt.

20. Juni - Ladies Flag Competition 
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Spielen bei Gewitter ist lebensgefährlich

Im freien Spiel:
Selbstverantwortung der Golfspieler
Nach Regel 5.7a der offiziellen Golfregeln darf ein Spieler seine Runde unterbrechen, sobald er „Blitzgefahr als gegeben“ ansieht. Maßgeblich für die Unterbrechung ist die subjektive Einschätzung des Spielers! Infoplakate sind in allen Wetterschutzhütten und am Infoboard zu finden. Achtet besonders auf Kinder auf dem Platz. Sie sind zum einen noch sehr unterschiedlich befähigt, die Gefahr durch ein Gewitter sachgerecht einzuschätzen und zum anderen nur wenn man ihnen die „Gewitterregel“ kindgerecht erläutert überhaupt in der Lage, tatsächlich auch nach o.g. Regel zu handeln.

Im Turnier:
Nach Regel 5.7a der offiziellen Golfregeln darf ein Spieler seine Runde unterbrechen, sobald er „Blitzgefahr als gegeben“ ansieht. In einem Turnier muss er dies so bald wie möglich der Spielleitung mitteilen. Im Falle der Unterbrechung durch die Spielleitung wegen drohender Gefahr nach Regel 5.7b muss das Spiel unverzüglich unterbrochen werden der Spieler darf keinen weiteren Schlag ausführen, bevor die Spielleitung die Fortsetzung des Spiels anordnet (kein „Zu-Ende-Spielen“ des Lochs).

Folgende Signale gelten im GC Rheinblick bei Gewitter:
Ein Schuss aus der Signalpistole:         Sofortige Unterbrechung wegen Gefahr
Zwei Schüsse aus der Signalpistole:    Wiederaufnahme des Spiels
Drei Schüsse aus der Signalpistole:     Spielabbruch


Golfregeln dazu:
Spieler hat nach Ansicht der Spielleitung sein Spiel zu Unrecht unterbrochen
Sieht die Spielleitung, anders als der Spieler, keine Blitzgefahr als gegeben an, so verfällt das Ergebnis der Disqualifikation (ist aber handicaprelevant). Entscheidet die Spielleitung jedoch, dass die Gefahreinschätzung des Spielers in der Situation von der der Spielleitung zwar abweicht, aber nicht unangemessen gewesen ist, so muss sie dem Spieler die Gelegenheit zur Fortsetzung des Spiels geben.

Spieler hat trotz Aussetzung durch die Spielleitung sein Spiel nicht unterbrochen
Nach Regel 5.7b ist ein Spieler disqualifiziert, wenn er sein Spiel trotz der Unterbrechung durch die Spielleitung fortsetzt. 

Vorgabenwirksamkeit von abgebrochenen Turnieren
Nach einem durch die Spielleitung abgebrochenen handicaprelevanten Turnier hängt die Wertung der Handicaprelevanz von der Anzahl der beendeten Löcher ab. Wurden bei einer Runde über 18 Löcher mindestens 10 Löcher beendet, erfolgt eine handicaprelevante Auswertung. Bei weniger beendeten Löchern kann die Runde nicht gewertet werden. Bei einem 9-Löcher-Turnier müssen alle Löcher beendet worden sein, um handicaprelevant gewertet werden zu können (vergl. Regel 2.1a der HandicapRegeln).

Hier findet ihr die Infos des DGV

Unerwünschter E-Mail Versand - Mail Spoofing

Leider ist es in den vergangenen Wochen vorgekommen, dass unsere Mitglieder Mails mit den Absenderadressen m.betti@golfclubrheinblick.de oder g.burkhard@golfclubrheinblick.de erhalten haben. Diese Mails wurden aber nicht von uns versendet. Hierzu die Antwort unseres IT Betreuers:

Guten Tag 
das liegt am Provider Ihrer Domäne, bzw. hängt mit Ihrem Exchange-Server zusammen (worüber die Mails verschickt werden). Momentan kommt es immer wieder vor, dass dritte über verschiedene Exchange-Server (Mail Spoofing) solche Mails versenden. Für die Empfänger schaut die Mail vertrauenswürdig aus. Wichtig ist nur das Sie den Inhalt der Mail auf keinen Fall anklicken sollten. Verhindern das solche Mails versendet werden, kann man derzeit leider nicht.


Bei Erhalt eines Mails dieser Art bitten wir euch, uns dies mitzuteilen. Wir informieren euch, wenn sich diesbezüglich etwas neues ergibt.
 

Viel Spass im Rheinblick.

Golferische Grüsse
Euer Vorstand und das Rheinblickteam


www.golfclubrheinblick.ch 

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Vereinsregister Nr.: 632
Gericht: Waldshut-Tiengen

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