Im freien Spiel:
Selbstverantwortung der Golfspieler
Nach Regel 5.7a der offiziellen Golfregeln darf ein Spieler seine Runde unterbrechen, sobald er „Blitzgefahr als gegeben“ ansieht. Maßgeblich für die Unterbrechung ist die subjektive Einschätzung des Spielers! Infoplakate sind in allen Wetterschutzhütten und am Infoboard zu finden. Achtet besonders auf Kinder auf dem Platz. Sie sind zum einen noch sehr unterschiedlich befähigt, die Gefahr durch ein Gewitter sachgerecht einzuschätzen und zum anderen nur wenn man ihnen die „Gewitterregel“ kindgerecht erläutert überhaupt in der Lage, tatsächlich auch nach o.g. Regel zu handeln.
Im Turnier:
Nach Regel 5.7a der offiziellen Golfregeln darf ein Spieler seine Runde unterbrechen, sobald er „Blitzgefahr als gegeben“ ansieht. In einem Turnier muss er dies so bald wie möglich der Spielleitung mitteilen. Im Falle der Unterbrechung durch die Spielleitung wegen drohender Gefahr nach Regel 5.7b muss das Spiel unverzüglich unterbrochen werden der Spieler darf keinen weiteren Schlag ausführen, bevor die Spielleitung die Fortsetzung des Spiels anordnet (kein „Zu-Ende-Spielen“ des Lochs).
Folgende Signale gelten im GC Rheinblick bei Gewitter:
Ein Schuss aus der Signalpistole: Sofortige Unterbrechung wegen Gefahr
Zwei Schüsse aus der Signalpistole: Wiederaufnahme des Spiels
Drei Schüsse aus der Signalpistole: Spielabbruch
Golfregeln dazu:
Spieler hat nach Ansicht der Spielleitung sein Spiel zu Unrecht unterbrochen
Sieht die Spielleitung, anders als der Spieler, keine Blitzgefahr als gegeben an, so verfällt das Ergebnis der Disqualifikation (ist aber handicaprelevant). Entscheidet die Spielleitung jedoch, dass die Gefahreinschätzung des Spielers in der Situation von der der Spielleitung zwar abweicht, aber nicht unangemessen gewesen ist, so muss sie dem Spieler die Gelegenheit zur Fortsetzung des Spiels geben.
Spieler hat trotz Aussetzung durch die Spielleitung sein Spiel nicht unterbrochen
Nach Regel 5.7b ist ein Spieler disqualifiziert, wenn er sein Spiel trotz der Unterbrechung durch die Spielleitung fortsetzt.
Vorgabenwirksamkeit von abgebrochenen Turnieren
Nach einem durch die Spielleitung abgebrochenen handicaprelevanten Turnier hängt die Wertung der Handicaprelevanz von der Anzahl der beendeten Löcher ab. Wurden bei einer Runde über 18 Löcher mindestens 10 Löcher beendet, erfolgt eine handicaprelevante Auswertung. Bei weniger beendeten Löchern kann die Runde nicht gewertet werden. Bei einem 9-Löcher-Turnier müssen alle Löcher beendet worden sein, um handicaprelevant gewertet werden zu können (vergl. Regel 2.1a der HandicapRegeln).
Hier findet ihr die Infos des DGV