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NEWSLETTER 4 - MÄRZ 2020

Unter der Voraussetzung, dass die deutsch-schweizerische Grenze nicht geschlossen wird, gelten Einschränkungen im Betrieb / Verschiebung der Feierlichkeiten zur Clubhauseröffnung

Liebe Rheinblick Familie

Die Ausbreitung des Corona Virus und die daraus resultierenden Auflagen der Behörden und Verbände, veranlassen uns zur Anpassung des Betriebs und Verschiebung aller geplanten Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Clubhauseröffnung. Wir halten uns an die Auflagen des Landratsamtes und der «COVID-19-Verordnung 2». Die Gesundheit aller Mitglieder, Gäste und Mitarbeiter haben oberste Priorität. 

Spielbetrieb und Präsenzzeiten über die Teetimeliste
Aus den Auflagen der Behörden und Verbänden ergeben sich folgende Einschränkungen:
• Es dürfen sich nicht mehr als 99 Personen auf der Anlage aufhalten.
• Die Garderoben werden geschlossen
• Bitte beachtet, dass wir über die Startzeitenliste auf PC Caddie eine Präsenzliste für den Golfplatz  und die Übungsanlagen führen. Das Betreten des Golfplatzgeländes ist nur mit einem Eintrag in der      Teetimeliste und für maximal 5 Stunden möglich. Damit wir die Regelung der 99 Personen gleichzeitig    einhalten können, wird nur jede zweite Teetime geöffnet.   Gäste können nur unter der Woche und in  Begleitung eines Mitglieds (1 Mitglied, ein Gast) spielen. Die Wochenenden sind für die Mitglieder  reserviert.
Die gebuchten Startzeiten werden teilweise verschoben, wir werden euch über etwaige Änderungen informieren.
Aus Sicherheitsgründen werden nicht alle Mitarbeiter gleichzeitig im Einsatz sein, weshalb es auch auf dem Platz zu diversen Einschränkungen kommen kann.

Abschlussarbeiten im Clubhaus
Für die Zeit der Abschlussarbeiten im Clubhaus muss bis kommenden Freitag mit Einschränkungen gerechnet werden.

Restaurantbetrieb
Der Vorstand hat beschlossen, das Restaurant am 21. März ab 10.00 Uhr zu eröffnen. Dabei müssen wir die Auflagen der Behörden strikte einhalten. Wir haben uns viele Gedanken gemacht und nehmen dazu ausführlich im nächsten Gastro-Newsletter Stellung. 

Mitgliederversammlung 2020
Die am 16. April 2020 geplante Mitgliederversammlung muss verschoben werden. Wir werden in den kommenden Tagen ein neues Datum dazu festlegen. Ebenfalls werden wir über die damit verbundenen rechtlichen Zusammenhänge hinsichtlich dieser unumgänglichen Verschiebung informieren.
Diese aussergewöhnliche Situation fordert uns alle auf die unterschiedlichste Art und Weise.

Es gehört zu unserer Pflicht, sich solidarisch gegen die Ausbreitung des Virus zu stemmen.

Wir werden in den nächsten Tagen ausführlich zu den Themen: Gastronomie, PC Caddy System, Verschiebung der Mitgliederversammlung und den laufenden Anpassungen an unserem Betrieb informieren.
Bitte informiert euch auch über unsere Homepage www.golfclubrheinblick.de über die aktuelle Situation.

Der Vorstand und die Clubleitung stehen jederzeit für Fragen zur Verfügung. Bitte nutzt dazu die folgende Mailadresse:   info@golfclubrheinblick.de

Mit den besten Wünschen in dieser schwierigen Situation

Hanspeter Amweg
Präsident

GOLFCLUB RHEINBLICK E.V.
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Telefon +49 (0)7745 92 96 0 · Fax +49 (0)7745 92 96 13
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Vereinsregister Nr.: 632
Gericht: Waldshut-Tiengen

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