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NEWSLETTER 5 - April 2021

Liebe Mitglieder
Nach diversen Gesprächen mit dem Bürgermeister von Lottstetten, Andreas Morasch, haben wir eine Möglichkeit für die Mitglieder des Golfclub Rheinblick e.V. erarbeitet:

Der Grenzübertritt für Mitglieder ist ausschliesslich zur Ausübung unseres Sports unter den angegebenen Auflagen möglich:

  • Es sind nur Mitglieder, keine Gäste zugelassen
  • Das Buchen der Startzeit auf PC Caddie für die 18 Loch Anlage ist obligatorisch
  • Ein Flight darf maximal aus zwei Haushalten bestehen
  • Registrieren per Mail für die Übungsanlage unter info@golfclubrheinblick.de
  • Der Weg zum Golfplatz und wieder zurück in die Schweiz muss auf direktem Weg erfolgen

Der Grenzübertritt ist ausschliesslich nur für Mitglieder und ausdrücklich nicht für Gäste, ausnahmslos zur Ausübung unseres Sports unter den angegebenen Auflagen möglich. Dazu gehört unter anderem die Buchung einer Startzeit für den Golfplatz. Wer nur trainieren möchte, sendet eine Mail an info@golfclubrheinblick.de mit Angabe des Namens, des Tages/Datum, der Uhrzeit und dem Vermerk "Driving Range" (Registrierungspflicht zur Möglichkeit der Nachverfolgung).

Nach den derzeitigen Regeln dürfen Spieler*innen aus maximal zwei Haushalten in einem Flight zusammenspielen. Paare die nicht zusammen wohnen gelten ebenfalls als ein Haushalt. Wir bitten das bei den Buchungen genau zu beachten und einzuhalten.

Des Weiteren bitten wir, auf das Verweilen auf dem Golfplatzgelände zu verzichten und nach dem Spiel Deutschland wieder auf dem direkten Weg zu verlassen. Auf andere Tätigkeiten wie z.B. Einkaufen, bitten wir zu verzichten. Wir empfehlen die Ein- und Ausreise über die Rüdlinger Strasse - L165a, dies ist die Strasse entlang der Spielbahn 1 - zu Google Maps.

Es ist vereinbart, dass die Ortspolizeibehörde regelmässige Kontrollen auf dem Golfgelände durchführen wird. Zuwiderhandlungen können dazu führen, dass wir alle die Möglichkeit der Sportausübung im Golfclub Rheinblick e.V. verlieren. Von Seiten des Golfclubs werden wir vermehrt auf der Anlage präsent sein.

Es gilt eine Maskenpflicht (medizinische Masken) auf dem Parkplatz, um das Clubhaus herum und in der Caddiehalle. In den WC Anlagen darf sich jeweils nur eine Person aufhalten. Für das Laden der Driving Rangekarten oder sonstige Anliegen bitten wir um Terminvereinbarung. Das Sekretariat ist am Montag, Donnerstag und Samstag jeweils von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet. Es sind nur Einzelpersonen zugelassen. Auch hier bitten wir alle Mitglieder, nur die notwendigsten Erledigungen zu machen und auf einen längeren Aufenthalt zu verzichten. Bei unbesetztem Sekretariat hält der Caddiemaster Ballkarten mit einer Befüllung von 20 Portionen incl. Karte für € 40.00 bereit. Bitte auch dort rechtzeitig einen Termin vereinbaren unter caddiemaster@golfclubrheinblick.de. Bitte € 40.00 in bar bezahlen. 
Golfcarts müssen mindestens 48 Stunden vorher reserviert werden. Reservationen unter caddiemaster@golfclubrheinblick.de . E - Caddies und Trolleys können momentan nicht ausgeliehen werden. 

In der Anfangsphase ist das Spielen am Wochenende aus Fairnessgründen pro Mitglied nur am Samstag oder Sonntag möglich. Eine weitere Voraussetzung für das Spielen im Rheinblick ist der bezahlte Jahresbeitrag 2021.

Golfunterricht ist mit bis zu 4 Personen aus einem Haushalt möglich.

Die Gastronomie muss geschlossen bleiben, in der jetzigen Phase bieten wir auch kein Take Away an. Die  alkoholischen Getränke wurde aus dem Getränkeautomaten entfernt, alles andere kann weiterhin dort bezogen werden. Wir wollen und müssen Menschenansammlungen vermeiden. 

Die Greenfee - Gutschriften beim Spielen im Golfclub Schloss Goldenberg setzen wir ab Dienstag, den 6. April 2021 aus, solange wir im Rheinblick spielen können. 

Wir alle stehen mit dieser Spielmöglichkeit in der Verantwortung gegenüber dem Golfclub, seinen Mitgliedern und gegenüber der Gemeinde.

Für die Einreise haben wir eine Bescheinigung zum Ausdrucken hinterlegt. Bitte füllt diese aus und tragt sie bei einem Grenzübertritt zusammen mit der ID / Reisepass und dem Mitgliedsausweis bei euch.

Hier geht´s zur Bescheinigung

Jedes Mitglied handelt und haftet persönlich für die Ein- und Ausreiseformalitäten. Der Golfclub Rheinblick und die Gemeinde Lottstetten können keine Haftung für Verstösse gegen Gesetzte und Verordnungen übernehmen. Mit der Buchung der ersten Startzeit bestätigt das Mitglied diese persönliche Haftung.

Wir behalten uns vor, diese Regelung entsprechend den Einreisebestimmungen laufend anzupassen. Dies entbindet das Mitglied nicht, sich vor jedem Besuch im Club über die aktuellen Reisebestimmungen beidseits der Grenzen zu informieren.

Hier geht´s zu den Coronaregeln im Golfclub Rheinblick

Golferische Grüsse
Euer Rheinblick Team

Hanspeter Amweg                         Günter Burkhard
Präsident                                        Clubmanager


www.golfclubrheinblick.ch 

           

GOLFCLUB RHEINBLICK E.V.
Rheinstrasse 4 · 79807 Lottstetten-Nack
Telefon +49 (0)7745 92 96 0 · Fax +49 (0)7745 92 96 13
info@golfclubrheinblick.de 

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Vereinsregister Nr.: 632
Gericht: Waldshut-Tiengen

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